Immobilienkauf
Immobilienkauf beim Rechtsanwalt und Notar in Dortmund
Rechtsanwalt und Notar in Dortmund – Am Kai 8 – 44263 Dortmund
Kaufvertrag & Grundbuch
Sicher vom Kaufvertrag bis zur Eigentumsumschreibung
Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kauft oder verkauft, braucht einen notariell beurkundeten Kaufvertrag. Das schreibt das Gesetz vor (§ 311b BGB) – zum Schutz beider Seiten.
Als Notar ist André Döttelbeck zur Neutralität verpflichtet: Er entwirft den Vertrag ausgewogen, erläutert ihn allen Beteiligten und sorgt dafür, dass der Kaufpreis erst fließt, wenn der Käufer sicher Eigentümer werden kann.
Auf einen Blick
- Kaufvertrag für Haus, Wohnung oder Grundstück
- Prüfung des Grundbuchs
- Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Käufers
- Abstimmung mit Bank, Grundbuchamt und Finanzamt
- Abwicklung bis zur Eigentumsumschreibung
Ablauf
So läuft der Immobilienkauf ab
01
Daten & Entwurf
Sie nennen uns Objekt, Beteiligte und Kaufpreis. Wir sehen ins Grundbuch und erstellen den Vertragsentwurf.
02
Prüfen in Ruhe
Bei Verbraucherverträgen erhalten Sie den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG).
03
Beurkundung
Der Notar liest den Vertrag vor, erklärt ihn und beantwortet Ihre Fragen. Anschließend unterschreiben alle Beteiligten.
04
Vollzug
Wir sichern den Käufer per Vormerkung, teilen die Fälligkeit des Kaufpreises mit und beantragen die Eigentumsumschreibung.
Unterlagen
Was Sie mitbringen sollten
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Beteiligten
- Steuer-Identifikationsnummern
- Angaben zum Objekt (Adresse, möglichst Grundbuchauszug)
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und Angaben zur Verwaltung
- Bei Finanzierung: Kontakt der finanzierenden Bank
Fehlt etwas? Rufen Sie uns vorher an – vieles können wir auch selbst anfordern.
Kosten
Was kostet der Notar?
Notargebühren sind für alle Notarinnen und Notare in Deutschland gesetzlich festgelegt (Gerichts- und Notarkostengesetz, GNotKG). Sie richten sich nach dem Geschäftswert und der Art des Geschäfts – nicht nach dem Zeitaufwand.
Gern nennen wir Ihnen vorab eine Kostenschätzung für Ihr konkretes Anliegen.
Zusätzlich fallen beim Immobilienkauf Gebühren des Grundbuchamts und die Grunderwerbsteuer an – in Nordrhein-Westfalen derzeit 6,5 % des Kaufpreises.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Warum muss ein Immobilienkauf notariell beurkundet werden?
Das Gesetz schreibt die notarielle Form für Grundstücksgeschäfte vor (§ 311b BGB). Ohne Beurkundung ist der Vertrag unwirksam. Der Notar stellt sicher, dass beide Seiten wissen, worauf sie sich einlassen, und dass der Ablauf für Käufer und Verkäufer gleichermaßen sicher ist.
Wie lange dauert es bis zur Eigentumsumschreibung?
Das hängt vor allem von Grundbuchamt, Finanzamt und Bank ab. Typischerweise vergehen nach der Beurkundung einige Wochen bis wenige Monate. Wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
Wann muss der Käufer zahlen?
Erst wenn die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind – etwa die Eintragung der Vormerkung. Wir teilen Ihnen die Fälligkeit schriftlich mit.
Kann ich den Notar selbst wählen?
Ja. In der Praxis wählt meist der Käufer den Notar, weil er in der Regel die Notarkosten trägt. Verbindlich ist das aber nicht.

Ihr Ansprechpartner
André Döttelbeck
Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Dortmund
Fachanwalt für Erbrecht · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen Ihr Anliegen, nennen Ihnen die nötigen Unterlagen und vereinbaren einen Termin im Büro Am Kai 8 am Phönixsee.
Telefon: 0231 700 188 71
E-Mail: notar@doettelbeck.de
Bürozeiten: Mo–Fr 9:00–15:30 Uhr