Vorsorge

Zierelement Notariat Döttelbeck

Vorsorge­vollmacht beim Rechts­anwalt und Notar in Dortmund

Rechtsanwalt und Notar in Dortmund – Am Kai 8 – 44263 Dortmund

Vorsorge

Selbst bestimmen, wer für Sie entscheidet

Unfall, Krankheit oder Alter können dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer dann für Sie handelt – in finanziellen, rechtlichen und gesundheitlichen Fragen.

Eine Patientenverfügung ergänzt die Vollmacht: Darin bestimmen Sie, welche ärztlichen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen.

Auf einen Blick

  • Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht)
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
  • Ausfertigungen für Ihre Bevollmächtigten

Ablauf

So entsteht Ihre Vorsorge­vollmacht

01

Vorgespräch

Wir klären, wem Sie vertrauen und welche Bereiche die Vollmacht umfassen soll.

02

Entwurf

Sie erhalten einen Entwurf von Vollmacht und Patientenverfügung zur Durchsicht.

03

Beurkundung

Der Notar erläutert die Urkunde und prüft dabei auch Ihre Geschäftsfähigkeit.

04

Registrierung

Auf Wunsch registrieren wir die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Unterlagen

Was Sie mitbringen sollten

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Name, Anschrift und Geburtsdatum der Bevollmächtigten
  • Ggf. bestehende Vollmachten oder Patientenverfügungen
  • Ihre Wünsche zu medizinischen Behandlungen

Fehlt etwas? Rufen Sie uns vorher an – vieles können wir auch selbst anfordern.

Kosten

Was kostet der Notar?

Notargebühren sind für alle Notarinnen und Notare in Deutschland gesetzlich festgelegt (Gerichts- und Notarkostengesetz, GNotKG). Sie richten sich nach dem Geschäftswert und der Art des Geschäfts – nicht nach dem Zeitaufwand.

Gern nennen wir Ihnen vorab eine Kostenschätzung für Ihr konkretes Anliegen.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Brauche ich eine Vorsorgevollmacht, wenn ich verheiratet bin?

Ja, in der Regel. Ehegatten dürfen sich seit 2023 nur in Gesundheitsangelegenheiten und nur für höchstens sechs Monate gegenseitig vertreten (§ 1358 BGB). Für Bankgeschäfte, Verträge oder Immobilien braucht es eine Vollmacht.

Warum zum Notar statt eines Formulars?

Eine notarielle Vollmacht wird von Banken und Grundbuchämtern in der Regel anerkannt und kann auch für Immobiliengeschäfte genutzt werden. Zudem prüft der Notar Ihre Geschäftsfähigkeit – das schützt vor späteren Zweifeln.

Muss eine Patientenverfügung notariell sein?

Nein. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 1827 BGB). Eine notarielle Beurkundung ist freiwillig, kann aber sinnvoll sein, damit sie zusammen mit der Vollmacht klar und eindeutig formuliert ist.

Was ist das Zentrale Vorsorgeregister?

Ein Register der Bundesnotarkammer, in dem Vorsorgevollmachten erfasst werden. Betreuungsgerichte fragen es ab – so wird Ihre Vollmacht im Ernstfall gefunden.

Rechtsanwalt und Notar André Döttelbeck

Ihr Ansprechpartner

André Döttelbeck

Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Dortmund
Fachanwalt für Erbrecht · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen Ihr Anliegen, nennen Ihnen die nötigen Unterlagen und vereinbaren einen Termin im Büro Am Kai 8 am Phönixsee.

Telefon: 0231 700 188 71
E-Mail: notar@doettelbeck.de
Bürozeiten: Mo–Fr 9:00–15:30 Uhr

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