Familie
Ehevertrag beim Rechtsanwalt und Notar in Dortmund
Rechtsanwalt und Notar in Dortmund – Am Kai 8 – 44263 Dortmund
Ehe & Partnerschaft
Klare Regelungen für beide Partner
Ein Ehevertrag regelt, was im Fall einer Trennung oder Scheidung gelten soll – zum Beispiel beim Vermögen, beim Unterhalt oder bei der Altersversorgung. Er kann vor der Hochzeit, während der Ehe oder im Zuge einer Trennung geschlossen werden.
Ein Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB). Der Notar berät beide Seiten neutral und achtet auf eine faire Regelung.
Auf einen Blick
- Ehevertrag vor oder während der Ehe
- Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft
- Regelungen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Verträge für eingetragene Lebenspartnerschaften
Ablauf
So entsteht Ihr Ehevertrag
01
Vorgespräch
Beide Partner schildern ihre Situation und Ziele – gemeinsam oder nacheinander.
02
Entwurf
Sie erhalten einen Entwurf und haben Zeit, ihn zu prüfen und ggf. anwaltlich prüfen zu lassen.
03
Beurkundung
Beide Partner sind gleichzeitig anwesend. Der Notar liest den Vertrag vor und erläutert ihn.
04
Vollzug
Sie erhalten Ausfertigungen. Falls nötig, veranlassen wir weitere Schritte.
Unterlagen
Was Sie mitbringen sollten
- Gültige Ausweise beider Partner
- Heiratsurkunde (falls bereits verheiratet)
- Überblick über Vermögen, Unternehmen und Immobilien
- Angaben zu Kindern und bestehenden Verträgen
Fehlt etwas? Rufen Sie uns vorher an – vieles können wir auch selbst anfordern.
Kosten
Was kostet der Notar?
Notargebühren sind für alle Notarinnen und Notare in Deutschland gesetzlich festgelegt (Gerichts- und Notarkostengesetz, GNotKG). Sie richten sich nach dem Geschäftswert und der Art des Geschäfts – nicht nach dem Zeitaufwand.
Gern nennen wir Ihnen vorab eine Kostenschätzung für Ihr konkretes Anliegen.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Zum Beispiel, wenn ein Partner ein Unternehmen hat, die Vermögen sehr unterschiedlich sind, einer der Partner für die Familie beruflich zurücksteckt oder es Kinder aus früheren Beziehungen gibt.
Müssen beide Partner zum Termin kommen?
Ja. Für den Ehevertrag schreibt das Gesetz die gleichzeitige Anwesenheit beider Partner vor.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Ein Vertrag, mit dem Ehepartner im Zusammenhang mit einer Trennung die Folgen regeln – etwa Vermögensaufteilung, Unterhalt und Versorgungsausgleich. Das kann ein Gerichtsverfahren deutlich vereinfachen.
Vertritt der Notar einen der Partner?
Nein. Als Notar ist André Döttelbeck zur Unparteilichkeit verpflichtet und berät beide Partner gleichermaßen.

Ihr Ansprechpartner
André Döttelbeck
Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Dortmund
Fachanwalt für Erbrecht · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen Ihr Anliegen, nennen Ihnen die nötigen Unterlagen und vereinbaren einen Termin im Büro Am Kai 8 am Phönixsee.
Telefon: 0231 700 188 71
E-Mail: notar@doettelbeck.de
Bürozeiten: Mo–Fr 9:00–15:30 Uhr