Beglaubigung
Beglaubigungen beim Rechtsanwalt und Notar in Dortmund
Rechtsanwalt und Notar in Dortmund – Am Kai 8 – 44263 Dortmund
Unterschriften & Abschriften
Beglaubigungen – bundesweit anerkannt
Viele Erklärungen brauchen eine notariell beglaubigte Unterschrift, zum Beispiel Anmeldungen zum Handelsregister, Grundbuchanträge oder bestimmte Vollmachten. Bei der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar, dass die Unterschrift von Ihnen stammt.
Bei der Abschriftsbeglaubigung bestätigt er, dass eine Kopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt – etwa bei Zeugnissen, Urkunden oder Verträgen.
Auf einen Blick
- Unterschriftsbeglaubigung
- Beglaubigung von Kopien (Abschriften)
- Handelsregister- und Grundbuchanmeldungen
- Vollmachten und Zustimmungserklärungen
- Hinweise zur Apostille für das Ausland
Ablauf
So läuft eine Beglaubigung ab
01
Termin
Rufen Sie kurz an – Beglaubigungen sind oft kurzfristig möglich.
02
Ausweis & Original
Bringen Sie Ihren Ausweis und das Original bzw. das zu unterschreibende Dokument mit.
03
Beglaubigung
Sie unterschreiben vor dem Notar bzw. er vergleicht Kopie und Original und versieht sie mit dem Beglaubigungsvermerk.
Unterlagen
Was Sie mitbringen sollten
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Das Originaldokument (bei Abschriften)
- Das zu unterschreibende Dokument – bitte noch nicht unterschreiben, das geschieht vor dem Notar
- Bei Registeranmeldungen: Entwurf oder Angaben zum Vorgang
Fehlt etwas? Rufen Sie uns vorher an – vieles können wir auch selbst anfordern.
Kosten
Was kostet der Notar?
Notargebühren sind für alle Notarinnen und Notare in Deutschland gesetzlich festgelegt (Gerichts- und Notarkostengesetz, GNotKG). Sie richten sich nach dem Geschäftswert und der Art des Geschäfts – nicht nach dem Zeitaufwand.
Gern nennen wir Ihnen vorab eine Kostenschätzung für Ihr konkretes Anliegen.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Wo kann man in Dortmund Zeugnisse beglaubigen lassen?
Zeugnisse können bei der ausstellenden Schule oder Hochschule, beim Bürgeramt der Stadt Dortmund oder beim Notar beglaubigt werden. Für rechtlich wichtige oder internationale Zwecke ist die notarielle Beglaubigung besonders verbreitet.
Muss ich persönlich erscheinen?
Bei einer Unterschriftsbeglaubigung ja – Sie unterschreiben vor dem Notar oder erkennen Ihre Unterschrift vor ihm an. Für Abschriftsbeglaubigungen genügt das Original, das auch eine andere Person vorlegen kann.
Was ist der Unterschied zur Beurkundung?
Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar nur die Unterschrift bzw. die Übereinstimmung mit dem Original, nicht den Inhalt. Bei der Beurkundung liest er den gesamten Text vor, erläutert ihn und belehrt über die rechtlichen Folgen.
Brauche ich für das Ausland eine Apostille?
Häufig ja. Für Urkunden von Notaren aus dem Landgerichtsbezirk Dortmund erteilt der Präsident des Landgerichts Dortmund die Apostille. Ob Ihr Zielland eine Apostille oder eine Legalisation verlangt, klären wir gern mit Ihnen.

Ihr Ansprechpartner
André Döttelbeck
Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Dortmund
Fachanwalt für Erbrecht · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen Ihr Anliegen, nennen Ihnen die nötigen Unterlagen und vereinbaren einen Termin im Büro Am Kai 8 am Phönixsee.
Telefon: 0231 700 188 71
E-Mail: notar@doettelbeck.de
Bürozeiten: Mo–Fr 9:00–15:30 Uhr