Nachlass
Testament und Erbvertrag beim Rechtsanwalt und Notar in Dortmund
Rechtsanwalt und Notar in Dortmund – Am Kai 8 – 44263 Dortmund
Nachlassplanung
Ihr letzter Wille – klar formuliert und sicher verwahrt
Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag schafft Klarheit für Ihre Familie und beugt Streit vor. Der Notar berät Sie zur Gestaltung, prüft Ihre Testierfähigkeit und formuliert Ihren Willen rechtssicher.
André Döttelbeck ist neben seinem Notaramt Fachanwalt für Erbrecht und kennt die typischen Fallstricke aus der Praxis.
Auf einen Blick
- Notarielles (öffentliches) Testament
- Gemeinschaftliches Testament für Ehegatten
- Erbvertrag
- Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
- Amtliche Verwahrung und Registrierung im Zentralen Testamentsregister
Ablauf
So entsteht Ihr notarielles Testament
01
Vorgespräch
Wir besprechen Ihre familiäre und finanzielle Situation und Ihre Wünsche.
02
Entwurf
Sie erhalten vorab einen Entwurf und können ihn in Ruhe prüfen und ändern lassen.
03
Beurkundung
Der Notar liest die Urkunde vor und erläutert sie. Danach unterschreiben Sie.
04
Verwahrung
Das Testament wird beim Amtsgericht verwahrt und im Zentralen Testamentsregister erfasst – so wird es im Erbfall sicher gefunden.
Unterlagen
Was Sie mitbringen sollten
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Angaben zu Ehegatten, Kindern und weiteren Bedachten
- Überblick über Ihr Vermögen (z. B. Immobilien, Beteiligungen)
- Vorhandene Testamente oder Erbverträge
Fehlt etwas? Rufen Sie uns vorher an – vieles können wir auch selbst anfordern.
Kosten
Was kostet der Notar?
Notargebühren sind für alle Notarinnen und Notare in Deutschland gesetzlich festgelegt (Gerichts- und Notarkostengesetz, GNotKG). Sie richten sich nach dem Geschäftswert und der Art des Geschäfts – nicht nach dem Zeitaufwand.
Gern nennen wir Ihnen vorab eine Kostenschätzung für Ihr konkretes Anliegen.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Was ist der Vorteil eines notariellen Testaments?
Es wird amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst, kann also nicht verloren gehen. Zudem ersetzt es in vielen Fällen den Erbschein – das spart Ihren Erben Zeit und Kosten.
Was unterscheidet einen Erbvertrag vom Testament?
Ein Testament können Sie jederzeit allein ändern. Ein Erbvertrag bindet die Vertragspartner und kann grundsätzlich nur gemeinsam geändert werden. Er muss notariell beurkundet werden.
Können Ehepaare gemeinsam testieren?
Ja, mit einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag. Welche Form passt, besprechen wir im Vorgespräch.
Kann ich mein Testament später ändern?
Ein Testament können Sie jederzeit widerrufen oder neu errichten. Bei gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen gelten besondere Bindungen, über die wir Sie aufklären.

Ihr Ansprechpartner
André Döttelbeck
Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Dortmund
Fachanwalt für Erbrecht · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen Ihr Anliegen, nennen Ihnen die nötigen Unterlagen und vereinbaren einen Termin im Büro Am Kai 8 am Phönixsee.
Telefon: 0231 700 188 71
E-Mail: notar@doettelbeck.de
Bürozeiten: Mo–Fr 9:00–15:30 Uhr