Nachlass

Zierelement Notariat Döttelbeck

Testa­ment und Erb­vertrag beim Rechts­anwalt und Notar in Dortmund

Rechtsanwalt und Notar in Dortmund – Am Kai 8 – 44263 Dortmund

Nachlassplanung

Ihr letzter Wille – klar formuliert und sicher verwahrt

Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag schafft Klarheit für Ihre Familie und beugt Streit vor. Der Notar berät Sie zur Gestaltung, prüft Ihre Testierfähigkeit und formuliert Ihren Willen rechtssicher.

André Döttelbeck ist neben seinem Notaramt Fachanwalt für Erbrecht und kennt die typischen Fallstricke aus der Praxis.

Auf einen Blick

  • Notarielles (öffentliches) Testament
  • Gemeinschaftliches Testament für Ehegatten
  • Erbvertrag
  • Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
  • Amtliche Verwahrung und Registrierung im Zentralen Testamentsregister

Ablauf

So entsteht Ihr notarielles Testa­ment

01

Vorgespräch

Wir besprechen Ihre familiäre und finanzielle Situation und Ihre Wünsche.

02

Entwurf

Sie erhalten vorab einen Entwurf und können ihn in Ruhe prüfen und ändern lassen.

03

Beurkundung

Der Notar liest die Urkunde vor und erläutert sie. Danach unterschreiben Sie.

04

Verwahrung

Das Testament wird beim Amtsgericht verwahrt und im Zentralen Testamentsregister erfasst – so wird es im Erbfall sicher gefunden.

Unterlagen

Was Sie mitbringen sollten

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zu Ehegatten, Kindern und weiteren Bedachten
  • Überblick über Ihr Vermögen (z. B. Immobilien, Beteiligungen)
  • Vorhandene Testamente oder Erbverträge

Fehlt etwas? Rufen Sie uns vorher an – vieles können wir auch selbst anfordern.

Kosten

Was kostet der Notar?

Notargebühren sind für alle Notarinnen und Notare in Deutschland gesetzlich festgelegt (Gerichts- und Notarkostengesetz, GNotKG). Sie richten sich nach dem Geschäftswert und der Art des Geschäfts – nicht nach dem Zeitaufwand.

Gern nennen wir Ihnen vorab eine Kostenschätzung für Ihr konkretes Anliegen.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Was ist der Vorteil eines notariellen Testaments?

Es wird amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst, kann also nicht verloren gehen. Zudem ersetzt es in vielen Fällen den Erbschein – das spart Ihren Erben Zeit und Kosten.

Was unterscheidet einen Erbvertrag vom Testament?

Ein Testament können Sie jederzeit allein ändern. Ein Erbvertrag bindet die Vertragspartner und kann grundsätzlich nur gemeinsam geändert werden. Er muss notariell beurkundet werden.

Können Ehepaare gemeinsam testieren?

Ja, mit einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag. Welche Form passt, besprechen wir im Vorgespräch.

Kann ich mein Testament später ändern?

Ein Testament können Sie jederzeit widerrufen oder neu errichten. Bei gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen gelten besondere Bindungen, über die wir Sie aufklären.

Rechtsanwalt und Notar André Döttelbeck

Ihr Ansprechpartner

André Döttelbeck

Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Dortmund
Fachanwalt für Erbrecht · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen Ihr Anliegen, nennen Ihnen die nötigen Unterlagen und vereinbaren einen Termin im Büro Am Kai 8 am Phönixsee.

Telefon: 0231 700 188 71
E-Mail: notar@doettelbeck.de
Bürozeiten: Mo–Fr 9:00–15:30 Uhr

Bürozeiten

Mo – Fr 9.00 – 15.30 Uhr

Sa, So - geschlossen

Am Kai 8
Logo Notariat Döttelbeck – Rechtsanwalt und Notar André Döttelbeck, Dortmund

Notar Döttelbeck

Kontakt

Am Kai 8 / Phönixsee

44263 Dortmund

Notar Döttelbeck anrufen
E-Mail an Notar Döttelbeck
Anfahrt Notar Döttelbeck, Am Kai 8, Dortmund