Beglaubigung

Zierelement Notariat Döttelbeck

Beglaubi­gungen beim Rechts­anwalt und Notar in Dortmund

Rechtsanwalt und Notar in Dortmund – Am Kai 8 – 44263 Dortmund

Unterschriften & Abschriften

Beglaubi­gungen – bundesweit anerkannt

Viele Erklärungen brauchen eine notariell beglaubigte Unterschrift, zum Beispiel Anmeldungen zum Handelsregister, Grundbuchanträge oder bestimmte Vollmachten. Bei der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar, dass die Unterschrift von Ihnen stammt.

Bei der Abschriftsbeglaubigung bestätigt er, dass eine Kopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt – etwa bei Zeugnissen, Urkunden oder Verträgen.

Auf einen Blick

  • Unterschriftsbeglaubigung
  • Beglaubigung von Kopien (Abschriften)
  • Handelsregister- und Grundbuchanmeldungen
  • Vollmachten und Zustimmungserklärungen
  • Hinweise zur Apostille für das Ausland

Ablauf

So läuft eine Beglaubi­gung ab

01

Termin

Rufen Sie kurz an – Beglaubigungen sind oft kurzfristig möglich.

02

Ausweis & Original

Bringen Sie Ihren Ausweis und das Original bzw. das zu unterschreibende Dokument mit.

03

Beglaubi­gung

Sie unterschreiben vor dem Notar bzw. er vergleicht Kopie und Original und versieht sie mit dem Beglaubigungsvermerk.

Unterlagen

Was Sie mitbringen sollten

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Das Originaldokument (bei Abschriften)
  • Das zu unterschreibende Dokument – bitte noch nicht unterschreiben, das geschieht vor dem Notar
  • Bei Registeranmeldungen: Entwurf oder Angaben zum Vorgang

Fehlt etwas? Rufen Sie uns vorher an – vieles können wir auch selbst anfordern.

Kosten

Was kostet der Notar?

Notargebühren sind für alle Notarinnen und Notare in Deutschland gesetzlich festgelegt (Gerichts- und Notarkostengesetz, GNotKG). Sie richten sich nach dem Geschäftswert und der Art des Geschäfts – nicht nach dem Zeitaufwand.

Gern nennen wir Ihnen vorab eine Kostenschätzung für Ihr konkretes Anliegen.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Wo kann man in Dortmund Zeugnisse beglaubigen lassen?

Zeugnisse können bei der ausstellenden Schule oder Hochschule, beim Bürgeramt der Stadt Dortmund oder beim Notar beglaubigt werden. Für rechtlich wichtige oder internationale Zwecke ist die notarielle Beglaubigung besonders verbreitet.

Muss ich persönlich erscheinen?

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung ja – Sie unterschreiben vor dem Notar oder erkennen Ihre Unterschrift vor ihm an. Für Abschriftsbeglaubigungen genügt das Original, das auch eine andere Person vorlegen kann.

Was ist der Unterschied zur Beurkundung?

Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar nur die Unterschrift bzw. die Übereinstimmung mit dem Original, nicht den Inhalt. Bei der Beurkundung liest er den gesamten Text vor, erläutert ihn und belehrt über die rechtlichen Folgen.

Brauche ich für das Ausland eine Apostille?

Häufig ja. Für Urkunden von Notaren aus dem Landgerichtsbezirk Dortmund erteilt der Präsident des Landgerichts Dortmund die Apostille. Ob Ihr Zielland eine Apostille oder eine Legalisation verlangt, klären wir gern mit Ihnen.

Rechtsanwalt und Notar André Döttelbeck

Ihr Ansprechpartner

André Döttelbeck

Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Dortmund
Fachanwalt für Erbrecht · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen Ihr Anliegen, nennen Ihnen die nötigen Unterlagen und vereinbaren einen Termin im Büro Am Kai 8 am Phönixsee.

Telefon: 0231 700 188 71
E-Mail: notar@doettelbeck.de
Bürozeiten: Mo–Fr 9:00–15:30 Uhr

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